Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB
1. GELTUNGSBEREICH
1.1. Nutzungsumfang Diese Allgemeinen Geschäfsbedingungen (im Folgenden kurz: AGB) sind Vertragsinhalt des Vertrages zwischen StarFit Ebreichsdorf (im Folgenden kurz: Anbieter) und dem Mitglied.
1.2. Mitglied Mitglied im Sinn dieser AGB sind jene Personen, die mit dem Anbieter eine aufrechte Mitgliedschafts- vereinbarung haben.
1.3. Vertragsgegenstand Das Mitglied ist berechtigt, während der aufrechten Vertragsdauer im Studio des Anbieters, die dort zur Verfügung gestellten Räume, Einrichtungsgegenstände, Geräte und die mit der Mitgliedschaft verbundenen Leistungen während der Öffnungszeiten zu nutzen. Zusätzliche Leistungen, die im vertraglich vereinbarten Leistungsumfang nicht enthalten sind, sind vom Mitglied gesondert zu den angebotenen Preisen zu bezahlen.
2. VERTRAGSABSCHLUSS
2.1. Antrag Eine Mitgliedschaftsvereinbarung zwischen dem Anbieter und einem Mitglied kommt ausschließlich aufgrund eines persönlich geschriebenen Antrages des Mitgliedes zustande, der vom Anbieter angenommen wird. Der Vertrag kommt mit Annahme des Angebotes zustande. Personen vor Vollendung des 18. Lebensjahres können eine Mitgliedschaft nur mit schriftlicher Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten beantragen.
2.2. Zutritt Bei Abschluss einer Mitgliedschaftsvereinbarung erhält das Mitglied ein Zutrittsmedium in Form eines Mitgliedsarmbandes, welches dem Mitglied den Zutritt zu dem vom Anbieter betriebenen Studio ermöglicht. Für den Zutritt zum Studio ist das Zutrittsmedium zu verwenden. Ohne Mitführung des Zutrittsmediums darf das Studio dem Mitglied den Zutritt zum Studio, sowie die Nutzung von gebuchten Zusatzleistungen verweigern, sofern sich das Mitglied nicht anderweitig ausweisen und nachvollzogen werden kann, dass eine gültige Mitgliedschaft besteht. Für das Zutrittsmedium wird ein Pfand in Höhe von 20,- € erhoben. Bei Beendigung der Mitgliedschaft, ist das funktionsfähige und unversehrte Zutrittsmedium wieder abzugeben. In diesem Fall erhält das Mitglied das Pfand in voller Höhe zurück.
2.3. Sorgfaltspflichten Wichtigstes Ziel des Anbieters ist, allen Mitgliedern die sichere, angenehme, rücksichtsvolle und gefahrenlose Nutzung des Studios zu ermöglichen. Das erfordert, dass die einzelnen Mitglieder die gebotene Sorgfalt einhalten, rücksichtsvoll gegenüber Dritten handeln und untereinander und mit dem Personal des Studios respektvoll und umsichtig umgehen und jede Belästigung Dritter und die Verschmutzung oder Beschädigung der Räumlichkeiten und Geräte unterlassen. Sämtliche Mitglieder verpflichten sich, die erforderlichen Sorgfaltspflichten und die generellen und individuellen Anweisungen der Studio- oder Trainingsleitung zur Umsetzung dieser Ziele einzuhalten. Die Anweisungen dienen insbesondere der Wahrung der Rechte und berechtigten Interessen aller Mitglieder sowie des Studios und der sicheren und rücksichtsvollen Nutzung der zur Verfügung stehenden Geräte und Leistungen. Das Mitglied verpflichtet sich, die Weisungen des Personals zur Umsetzung der Ziele des Anbieters einzuhalten.
2.4. Nutzung der Spinde Der Anbieter stellt dem Mitglied während seiner Anwesenheit im Studio verschließbare Spinde, ausschließlich zum Zwecke der Verwahrung von Kleidungsstücken und anderen persönlichen Gegenständen, während der Nutzung des Studios zur Verfügung. Von Seiten des Studios wird keinerlei Bewachungs- oder Sorgfaltspflicht für in die Spinde eingebrachte Gegenstände übernommen. Bei Verlassen des Studios sind die Spinde vollständig zu entleeren. Das Mitglied ist verpflichtet, den von ihm genutzten Spind vor Verlassen des Studios zu säubern, sollte das Mitglied dessen Verunreinigung verursacht haben. Der Anbieter ist bei Verletzung dieser Pflichten berechtigt, den Spind zu öffnen, zu entleeren und zurückgelassene Gegenstände zu verwahren. Ebenso übernimmt der Anbieter keinerlei Haftung für verlorene oder abhanden gekommene Gegenstände im gesamten Bereich des Studios.
2.5. Nutzung der Kundenparkplätze Kundenparkplätze, die vom Anbieter zur Verfügung gestellt werden, dürfen vom Mitglied ausschließlich zum Zweck der Nutzung des Studios verwendet werden.
3. PFLICHTEN DES MITGLIEDS
3.1. Umgang mit dem Zutrittsmedium Das Mitglied ist verpflichtet, das Zutrittsmedium sicher zu verwahren. Der Verlust des Zutrittsmediums ist dem Anbieter unverzüglich zu melden. Nach Meldung des Verlustes wird der Zutritt vom Anbieter gesperrt.
3.2. Unübertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte Die Mitgliedschaft jedes Mitgliedes beim Anbieter ist höchstpersönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied verpflichtet sich insbesondere Dritten das Zutrittsmedium nicht zu überlassen oder zur Verfügung zu stellen. Handelt das Mitglied dieser Vorgabe zuwider und überlässt es das Zutrittsmedium wissentlich und willentlich einem Dritten zur Zutrittsgewährung, kann das Studio von dem Mitglied für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe einer Jahresmitgliedschaft beanspruchen, ohne dass es eines Schadensnachweises bedarf. Die Geltendmachung weiterer Rechte aus einem dahingehenden Verstoß, insbesondere die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens sowie eine außerordentliche Beendigung der Mitgliedschaft, bleiben hiervon unberührt. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht.
3.3. Änderung persönlicher Daten Das Mitglied ist verpflichtet, Änderungen seiner vertragsrelevanten Daten, nämlich Name, Adresse, Bankverbindung, Telefonnummer und E-Mail-Adresse, dem Anbieter unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Kosten, welche dem Studio dadurch entstehen, dass das Mitglied Änderungen der Daten nicht unverzüglich mitteilt, sind vom Mitglied zu tragen. Kommt das Mitglied der Verpflichtung zur Mitteilung der Änderung der Adresse nicht nach, kann an die zuletzt bekannt gegebene Adresse zugestellt werden.
4. MITGLIEDSBEITRÄGE UND ZAHLUNGSVERZUG
4.1. Fälligkeit der monatlichen Mitgliedsbeiträge Die monatlichen Mitgliedsbeiträge sind jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.
4.2. Kosten bei Rückbuchungen Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist die Abbuchung aus Verschulden des Mitglieds nicht möglich, ist dieses verpflichtet, dem Anbieter den dadurch entstandenen Aufwand, insbesondere zusätzlich anfallende Kosten, zu ersetzen.
4.3. Zahlungsverzug Das Mitglied hat dem Anbieter im Fall eines schuldhaften Zahlungsverzuges 5 % Verzugszinsen p.a. und die Kosten der zweckentsprechenden, notwendigen und angemessenen Betreibungs- oder Einbringungs- maßnahmen zu ersetzen.
4.4. Wertsicherung – Indexierung der Mitgliedsbeiträge Der monatliche Mitgliedsbeitrag wird wertgesichert auf der Basis des vom österreichischen statistischen Zentralamt veröffentlichten Index der Verbraucherpreise 2020 („VPI 2020“) oder eines an dessen Stelle tretenden Index. Ausgangsbasis ist der für den Monat des Vertragsabschlusses veröffentlichte Index. Der Mitgliedsbeitrag wird einmal jährlich im Kalendermonat des ursprünglichen Vertragsabschlusses angepasst (z. B. bei Vertragsabschluss im Oktober 2021 wird der Vertrag jährlich im Oktober angepasst.). Der Mitgliedsbeitrag ändert sich im gleichen Ausmaß wie sich der im Monat der Vertragsanpassungen aktuell verfügbare Indexwert gegenüber der Ausgangsbasis verändert hat. Der neu berechnete Mitgliedsbeitrag gilt ab dem auf die Berechnung und der Verständigung des Mitgliedes über die Neuberechnung folgenden Monat.
5. DAUER DER MITGLIEDSCHAFT
Die Mitgliedschaftsvereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
6. KÜNDIGUNG UND RUHENDSTELLUNG DER MITGLIEDSCHAFT
6.1. Kündigung des Vertrages Die Mitgliedschaftsvereinbarung kann sowohl vom Mitglied wie auch von dem Anbieter jeweils unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zu jedem Monatsletzten per eingeschriebenem Brief gekündigt werden. Für die ersten zwölf Monate ab Beginn des Vertragsverhältnisses verzichtet das Mitglied und der Anbieter auf die Abgabe einer Kündigungserklärung, sodass die erstmalige Abgabe einer Kündigungserklärung (= Kündigungsschreiben) im 13. Monat der Laufzeit möglich ist und der Vertrag in diesem Fall nach 14 Monaten endet. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt daher 14 Monate. Das Recht auf Kündigung der Mitgliedschaftsvereinbarung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Wünscht das Mitglied ein Training vor dem vereinbarten Mitgliedschaftsbeginn, dann kann das Studio dem Mitglied gegen Zahlung eines zu vereinbarenden Vorabnutzungsentgeltes bereits ab dem gewünschten Zeitpunkt die vertraglich vereinbarten Leistungen gewähren. Die vereinbarte Mindestvertragslaufzeit und der vereinbarte Mitgliedschaftsbeginn bleiben von der Vorabnutzung unberührt.
6.2. Kündigung aus wichtigem Grund Die Mitgliedschaftsvereinbarung kann sowohl vom Mitglied als auch vom Anbieter aus wichtigem Grund jederzeit schriftlich per Einschreiben mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Als wichtige Gründe gelten für den Anbieter insbesondere: • Der Verzug der Bezahlung fälliger Mitgliedsbeiträge durch das Mitglied nach Mahnung unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen; • Der wiederholte Verstoß gegen berechtigte sicherheitsrelevante bzw. gesundheitsrelevante Weisungen des Anbieters durch das Mitglied nach einer vorherigen Verwarnung durch den Anbieter; • Der Verstoß gegen das Verbot/die Verbote gemäß Punkt 7.1. dieser AGB; • Zerstörung oder Beschädigung der zur Verfügung gestellten Geräte, Einrichtungsgegenstände und baulichen Einheiten durch das Mitglied; • Beleidigendes, anstößiges, diskriminierendes oder unsittliches Verhalten durch das Mitglied gegenüber anderen Mitgliedern oder gegenüber Mitarbeiten des Anbieters.
6.3. Ruhendstellung der Mitgliedschaft Im Fall einer medizinisch indizierten Unmöglichkeit der Nutzung (wegen Krankheit, Verletzung, Schwangerschaft oder aus ähnlich schwerwiegenden Gründen) kann das Mitglied, für den vom Arzt schriftlich bestätigten Zeitraum, die Mitgliedschaft unter Vorlage eines ärztlichen Attests einmalig ruhend stellen. Für die Dauer der Ruhendstellung ist das Mitglied von der Zahlung des Mitgliedsbeitrages befreit. Für den Fall, dass die Ruhendstellung innerhalb der ersten zwölf Monate ab Vertragsschluss erfolgt, verlängert sich die Mindestvertragslaufzeit gemäß Punkt 6.1. um die Dauer der Ruhendstellung. Das Recht auf Kündigung der MitgliedschaFsvereinbarung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.
7. VERHALTEN IM STUDIO
7.1. Konsumverbote/verbotene Gegenstände In den vom Anbieter betriebenen Studios ist es nicht gestattet zu rauchen sowie alkoholische Getränke oder sonstige verbotene Stoffe zu konsumieren. Ferner ist jedem Mitglied das Mitbringen verschreibungspflichtiger ArzneimiNel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, und/oder sonstiger Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z. B. Anabolika), in das Studio untersagt. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten im Studio anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Ebenso ist es nicht gestattet Waffen, explosive Stoffe und sonstige gefährliche Sachen in das vom Anbieter betriebene Studio mitzubringen.
7.2. Begleitpersonen Das Mitbringen von Begleitpersonen, die nicht Mitglieder sind, (auch Ehegatten und Kinder) ist nicht gestattet. Tiere dürfen ins Studio nicht mitgebracht werden.
8. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Der Anbieter haftet für von ihm, oder seinen Erfüllungsgehilfen (§ 1313a ABGB), vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Die Haftung des Anbieters für von ihm, oder seinen Erfüllungsgehilfen, leicht fahrlässig verursachte Schäden ist ausgeschlossen, außer im Fall von Personenschäden sowie sonstiger Schäden, wenn diese sonstigen Schäden daraus resultieren, dass der Anbieter oder dessen Erfüllungsgehilfen vertragliche Hauptpflichten verletzten. Vertragliche Hauptpflichten des Anbieters sind jene Pflichten, die dem Mitglied die Nutzung der im vom Anbieter betriebenen Studio zur Verfügung gestellten Räume, Einrichtungsgegenstände und Geräte sowie Leistungen in der Mitgliedschaftsver- einbarung festgelegten Umfang ermöglichen. Die Bestimmungen des Produkthaftpflichtgesetzes bleiben unberührt.
9. DATENSCHUTZ
Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten des Mitglieds werden auf der Datenschutzerklärung des Anbieters (abrufbar auf www.starfit.at) zur Verfügung gestellt.
10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
10.1. Aufrechnungsverbot Das Mitglied ist nicht berechtigt, Forderungen des Anbieters mit allfälligen eigenen Gegenforderungen aufzurechnen. Dies gilt nicht, wenn die Forderung des Anbieters im rechtlichen Zusammenhang mit der Forderung des Mitglieds steht, die Forderung des Mitglieds gerichtlich festgestellt oder vom Anbieter anerkannt wurde oder der Anbieter zahlungsunfähig ist.
10.2. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen der Vereinbarung zwischen einem Mitglied und dem Anbieter unwirksam oder nichtig sein bzw. werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt.
10.3. Abrufbarkeit der AGB Die AGB des Anbieters sind in der aktuellen Fassung auf der Internetseite des Anbieters abrufar.
10.4. Änderung der AGB Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern die Änderung nicht wesentliche Vertragspflichten des Mitglieds bzw. des Anbieters betritt und die Änderung beziehungsweise Abweichung dem Mitglied zumutbar ist, besonders, weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist. Wesentliche Vertragspflicht des Mitglieds ist die Verpflichtung zur Bezahlung des Mitgliedsbeitrages, wesentliche Vertragspflicht des Anbieters die Verpflichtung, dem Mitglied die Nutzung der in dem vom Anbieter betriebenen Studio zur Verfügung gestellten Räume, Einrichtungsgegenstände und Geräte sowie Leistungen, wie in der MitgliedschaFsvereinbarung festgelegt, zu ermöglichen. Die Änderungen werden wirksam, wenn der Anbieter das Mitglied über die geplanten Änderungen informiert und das Mitglied nicht innerhalb von drei Wochen, ab Zugang der Änderungsmitteilung, widerspricht. Der Anbieter ist verpflichtet, das Mitglied gemeinsam mit der Information über die geplanten Änderungen auch darauf hinzuweisen, dass die Änderungen der AGB für das Mitglied wirksam und damit verbindlich werden, wenn dieses keinen Widerspruch innerhalb von drei Wochen, ab Zugang der Mitteilung, erhebt. StarFit Stand: 09/2025 Der Vertragsnehmer bestätigt die AGB als gelesen und akzeptiert.
Hier sind wir daheim
Unser Studio befindet sich im Zentrum von Ebreichsdorf, mit super Anbindungen, egal ob mit dem Auto, Bus oder Fahrrad.
Öffnungszeiten
Kontakt
+43 676 9491855
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