1. GELTUNGSBEREICH
1.1. Nutzungsumfang
Diese Allgemeinen Geschäfsbedingungen (im Folgenden kurz: AGB) sind Vertragsinhalt des Vertrages
zwischen StarFit Ebreichsdorf (im Folgenden kurz: Anbieter) und dem Mitglied.
1.2. Mitglied
Mitglied im Sinn dieser AGB sind jene Personen, die mit dem Anbieter eine aufrechte Mitgliedschafts-
vereinbarung haben.
1.3. Vertragsgegenstand
Das Mitglied ist berechtigt, während der aufrechten Vertragsdauer im Studio des Anbieters, die dort zur
Verfügung gestellten Räume, Einrichtungsgegenstände, Geräte und die mit der Mitgliedschaft
verbundenen Leistungen während der Öffnungszeiten zu nutzen. Zusätzliche Leistungen, die im vertraglich
vereinbarten Leistungsumfang nicht enthalten sind, sind vom Mitglied gesondert zu den angebotenen
Preisen zu bezahlen.
2. VERTRAGSABSCHLUSS
2.1. Antrag
Eine Mitgliedschaftsvereinbarung zwischen dem Anbieter und einem Mitglied kommt ausschließlich
aufgrund eines persönlich geschriebenen Antrages des Mitgliedes zustande, der vom Anbieter
angenommen wird. Der Vertrag kommt mit Annahme des Angebotes zustande. Personen vor Vollendung
des 18. Lebensjahres können eine Mitgliedschaft nur mit schriftlicher Einverständniserklärung eines
Erziehungsberechtigten beantragen.
2.2. Zutritt
Bei Abschluss einer Mitgliedschaftsvereinbarung erhält das Mitglied ein Zutrittsmedium in Form eines
Mitgliedsarmbandes, welches dem Mitglied den Zutritt zu dem vom Anbieter betriebenen Studio
ermöglicht. Für den Zutritt zum Studio ist das Zutrittsmedium zu verwenden. Ohne Mitführung des
Zutrittsmediums darf das Studio dem Mitglied den Zutritt zum Studio, sowie die Nutzung von gebuchten
Zusatzleistungen verweigern, sofern sich das Mitglied nicht anderweitig ausweisen und nachvollzogen
werden kann, dass eine gültige Mitgliedschaft besteht. Für das Zutrittsmedium wird ein Pfand in Höhe von
20,- € erhoben. Bei Beendigung der Mitgliedschaft, ist das funktionsfähige und unversehrte
Zutrittsmedium wieder abzugeben. In diesem Fall erhält das Mitglied das Pfand in voller Höhe zurück.
2.3. Sorgfaltspflichten
Wichtigstes Ziel des Anbieters ist, allen Mitgliedern die sichere, angenehme, rücksichtsvolle und
gefahrenlose Nutzung des Studios zu ermöglichen. Das erfordert, dass die einzelnen Mitglieder die
gebotene Sorgfalt einhalten, rücksichtsvoll gegenüber Dritten handeln und untereinander und mit dem
Personal des Studios respektvoll und umsichtig umgehen und jede Belästigung Dritter und die
Verschmutzung oder Beschädigung der Räumlichkeiten und Geräte unterlassen.
Sämtliche Mitglieder verpflichten sich, die erforderlichen Sorgfaltspflichten und die generellen und
individuellen Anweisungen der Studio- oder Trainingsleitung zur Umsetzung dieser Ziele einzuhalten. Die
Anweisungen dienen insbesondere der Wahrung der Rechte und berechtigten Interessen aller Mitglieder
sowie des Studios und der sicheren und rücksichtsvollen Nutzung der zur Verfügung stehenden Geräte und
Leistungen. Das Mitglied verpflichtet sich, die Weisungen des Personals zur Umsetzung der Ziele des
Anbieters einzuhalten.
2.4. Nutzung der Spinde
Der Anbieter stellt dem Mitglied während seiner Anwesenheit im Studio verschließbare Spinde,
ausschließlich zum Zwecke der Verwahrung von Kleidungsstücken und anderen persönlichen
Gegenständen, während der Nutzung des Studios zur Verfügung. Von Seiten des Studios wird keinerlei
Bewachungs- oder Sorgfaltspflicht für in die Spinde eingebrachte Gegenstände übernommen. Bei
Verlassen des Studios sind die Spinde vollständig zu entleeren. Das Mitglied ist verpflichtet, den von ihm
genutzten Spind vor Verlassen des Studios zu säubern, sollte das Mitglied dessen Verunreinigung
verursacht haben. Der Anbieter ist bei Verletzung dieser Pflichten berechtigt, den Spind zu öffnen, zu
entleeren und zurückgelassene Gegenstände zu verwahren. Ebenso übernimmt der Anbieter keinerlei
Haftung für verlorene oder abhanden gekommene Gegenstände im gesamten Bereich des Studios.
2.5. Nutzung der Kundenparkplätze
Kundenparkplätze, die vom Anbieter zur Verfügung gestellt werden, dürfen vom Mitglied ausschließlich
zum Zweck der Nutzung des Studios verwendet werden.
3. PFLICHTEN DES MITGLIEDS
3.1. Umgang mit dem Zutrittsmedium
Das Mitglied ist verpflichtet, das Zutrittsmedium sicher zu verwahren. Der Verlust des Zutrittsmediums ist
dem Anbieter unverzüglich zu melden. Nach Meldung des Verlustes wird der Zutritt vom Anbieter
gesperrt.
3.2. Unübertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte
Die Mitgliedschaft jedes Mitgliedes beim Anbieter ist höchstpersönlich und kann nicht übertragen werden.
Das Mitglied verpflichtet sich insbesondere Dritten das Zutrittsmedium nicht zu überlassen oder zur
Verfügung zu stellen. Handelt das Mitglied dieser Vorgabe zuwider und überlässt es das
Zutrittsmedium wissentlich und willentlich einem Dritten zur Zutrittsgewährung, kann das Studio von dem
Mitglied für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe einer Jahresmitgliedschaft
beanspruchen, ohne dass es eines Schadensnachweises bedarf. Die Geltendmachung weiterer Rechte aus
einem dahingehenden Verstoß, insbesondere die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens sowie
eine außerordentliche Beendigung der Mitgliedschaft, bleiben hiervon unberührt. Einer vorherigen
Abmahnung bedarf es nicht.
3.3. Änderung persönlicher Daten
Das Mitglied ist verpflichtet, Änderungen seiner vertragsrelevanten Daten, nämlich Name, Adresse,
Bankverbindung, Telefonnummer und E-Mail-Adresse, dem Anbieter unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Kosten, welche dem Studio dadurch entstehen, dass das Mitglied Änderungen der Daten nicht
unverzüglich mitteilt, sind vom Mitglied zu tragen. Kommt das Mitglied der Verpflichtung zur Mitteilung
der Änderung der Adresse nicht nach, kann an die zuletzt bekannt gegebene Adresse zugestellt werden.
4. MITGLIEDSBEITRÄGE UND ZAHLUNGSVERZUG
4.1. Fälligkeit der monatlichen Mitgliedsbeiträge
Die monatlichen Mitgliedsbeiträge sind jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen
Kalendermonat fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.
4.2. Kosten bei Rückbuchungen
Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die
erforderliche Deckung aufweist. Ist die Abbuchung aus Verschulden des Mitglieds nicht möglich, ist dieses
verpflichtet, dem Anbieter den dadurch entstandenen Aufwand, insbesondere zusätzlich anfallende
Kosten, zu ersetzen.
4.3. Zahlungsverzug
Das Mitglied hat dem Anbieter im Fall eines schuldhaften Zahlungsverzuges 5 % Verzugszinsen p.a. und die
Kosten der zweckentsprechenden, notwendigen und angemessenen Betreibungs- oder Einbringungs-
maßnahmen zu ersetzen.
4.4. Wertsicherung – Indexierung der Mitgliedsbeiträge
Der monatliche Mitgliedsbeitrag wird wertgesichert auf der Basis des vom österreichischen statistischen
Zentralamt veröffentlichten Index der Verbraucherpreise 2020 („VPI 2020“) oder eines an dessen Stelle
tretenden Index. Ausgangsbasis ist der für den Monat des Vertragsabschlusses veröffentlichte Index. Der
Mitgliedsbeitrag wird einmal jährlich im Kalendermonat des ursprünglichen Vertragsabschlusses angepasst
(z. B. bei Vertragsabschluss im Oktober 2021 wird der Vertrag jährlich im Oktober angepasst.). Der
Mitgliedsbeitrag ändert sich im gleichen Ausmaß wie sich der im Monat der Vertragsanpassungen aktuell
verfügbare Indexwert gegenüber der Ausgangsbasis verändert hat. Der neu berechnete Mitgliedsbeitrag
gilt ab dem auf die Berechnung und der Verständigung des Mitgliedes über die Neuberechnung folgenden
Monat.
5. DAUER DER MITGLIEDSCHAFT
Die Mitgliedschaftsvereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
6. KÜNDIGUNG UND RUHENDSTELLUNG DER MITGLIEDSCHAFT
6.1. Kündigung des Vertrages
Die Mitgliedschaftsvereinbarung kann sowohl vom Mitglied wie auch von dem Anbieter jeweils unter
Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zu jedem Monatsletzten per eingeschriebenem Brief
gekündigt werden. Für die ersten zwölf Monate ab Beginn des Vertragsverhältnisses verzichtet das
Mitglied und der Anbieter auf die Abgabe einer Kündigungserklärung, sodass die erstmalige Abgabe einer
Kündigungserklärung (= Kündigungsschreiben) im 13. Monat der Laufzeit möglich ist und der Vertrag in
diesem Fall nach 14 Monaten endet. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt daher 14 Monate. Das Recht auf
Kündigung der Mitgliedschaftsvereinbarung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Wünscht das
Mitglied ein Training vor dem vereinbarten Mitgliedschaftsbeginn, dann kann das Studio dem Mitglied
gegen Zahlung eines zu vereinbarenden Vorabnutzungsentgeltes bereits ab dem gewünschten Zeitpunkt
die vertraglich vereinbarten Leistungen gewähren. Die vereinbarte Mindestvertragslaufzeit und der
vereinbarte Mitgliedschaftsbeginn bleiben von der Vorabnutzung unberührt.
6.2. Kündigung aus wichtigem Grund
Die Mitgliedschaftsvereinbarung kann sowohl vom Mitglied als auch vom Anbieter aus wichtigem Grund
jederzeit schriftlich per Einschreiben mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Als wichtige Gründe gelten
für den Anbieter insbesondere:
• Der Verzug der Bezahlung fälliger Mitgliedsbeiträge durch das Mitglied nach Mahnung unter Setzung
einer Nachfrist von 14 Tagen;
• Der wiederholte Verstoß gegen berechtigte sicherheitsrelevante bzw. gesundheitsrelevante Weisungen
des Anbieters durch das Mitglied nach einer vorherigen Verwarnung durch den Anbieter;
• Der Verstoß gegen das Verbot/die Verbote gemäß Punkt 7.1. dieser AGB;
• Zerstörung oder Beschädigung der zur Verfügung gestellten Geräte, Einrichtungsgegenstände und
baulichen Einheiten durch das Mitglied;
• Beleidigendes, anstößiges, diskriminierendes oder unsittliches Verhalten durch das Mitglied gegenüber
anderen Mitgliedern oder gegenüber Mitarbeiten des Anbieters.
6.3. Ruhendstellung der Mitgliedschaft
Im Fall einer medizinisch indizierten Unmöglichkeit der Nutzung (wegen Krankheit, Verletzung,
Schwangerschaft oder aus ähnlich schwerwiegenden Gründen) kann das Mitglied, für den vom Arzt
schriftlich bestätigten Zeitraum, die Mitgliedschaft unter Vorlage eines ärztlichen Attests einmalig ruhend
stellen. Für die Dauer der Ruhendstellung ist das Mitglied von der Zahlung des Mitgliedsbeitrages befreit.
Für den Fall, dass die Ruhendstellung innerhalb der ersten zwölf Monate ab Vertragsschluss erfolgt,
verlängert sich die Mindestvertragslaufzeit gemäß Punkt 6.1. um die Dauer der Ruhendstellung. Das Recht
auf Kündigung der MitgliedschaFsvereinbarung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.
7. VERHALTEN IM STUDIO
7.1. Konsumverbote/verbotene Gegenstände
In den vom Anbieter betriebenen Studios ist es nicht gestattet zu rauchen sowie alkoholische Getränke
oder sonstige verbotene Stoffe zu konsumieren. Ferner ist jedem Mitglied das Mitbringen
verschreibungspflichtiger ArzneimiNel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des
Mitglieds dienen, und/oder sonstiger Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes
erhöhen sollen (z. B. Anabolika), in das Studio untersagt. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt,
solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten im Studio anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen
oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Ebenso ist es nicht gestattet Waffen, explosive Stoffe und
sonstige gefährliche Sachen in das vom Anbieter betriebene Studio mitzubringen.
7.2. Begleitpersonen
Das Mitbringen von Begleitpersonen, die nicht Mitglieder sind, (auch Ehegatten und Kinder) ist nicht
gestattet. Tiere dürfen ins Studio nicht mitgebracht werden.
8. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Der Anbieter haftet für von ihm, oder seinen Erfüllungsgehilfen (§ 1313a ABGB), vorsätzlich oder grob
fahrlässig herbeigeführte Schäden. Die Haftung des Anbieters für von ihm, oder seinen Erfüllungsgehilfen,
leicht fahrlässig verursachte Schäden ist ausgeschlossen, außer im Fall von Personenschäden sowie
sonstiger Schäden, wenn diese sonstigen Schäden daraus resultieren, dass der Anbieter oder dessen
Erfüllungsgehilfen vertragliche Hauptpflichten verletzten. Vertragliche Hauptpflichten des Anbieters sind
jene Pflichten, die dem Mitglied die Nutzung der im vom Anbieter betriebenen Studio zur Verfügung
gestellten Räume, Einrichtungsgegenstände und Geräte sowie Leistungen in der Mitgliedschaftsver-
einbarung festgelegten Umfang ermöglichen. Die Bestimmungen des Produkthaftpflichtgesetzes bleiben
unberührt.
9. DATENSCHUTZ
Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten des Mitglieds werden auf der
Datenschutzerklärung des Anbieters (abrufbar auf www.starfit.at) zur Verfügung gestellt.
10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
10.1. Aufrechnungsverbot
Das Mitglied ist nicht berechtigt, Forderungen des Anbieters mit allfälligen eigenen Gegenforderungen
aufzurechnen. Dies gilt nicht, wenn die Forderung des Anbieters im rechtlichen Zusammenhang mit der
Forderung des Mitglieds steht, die Forderung des Mitglieds gerichtlich festgestellt oder vom Anbieter
anerkannt wurde oder der Anbieter zahlungsunfähig ist.
10.2. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen der Vereinbarung zwischen einem Mitglied und dem Anbieter unwirksam
oder nichtig sein bzw. werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht
berührt.
10.3. Abrufbarkeit der AGB
Die AGB des Anbieters sind in der aktuellen Fassung auf der Internetseite des Anbieters abrufar.
10.4. Änderung der AGB
Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern die Änderung nicht
wesentliche Vertragspflichten des Mitglieds bzw. des Anbieters betritt und die Änderung beziehungsweise
Abweichung dem Mitglied zumutbar ist, besonders, weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.
Wesentliche Vertragspflicht des Mitglieds ist die Verpflichtung zur Bezahlung des Mitgliedsbeitrages,
wesentliche Vertragspflicht des Anbieters die Verpflichtung, dem Mitglied die Nutzung der in dem vom
Anbieter betriebenen Studio zur Verfügung gestellten Räume, Einrichtungsgegenstände und Geräte sowie
Leistungen, wie in der MitgliedschaFsvereinbarung festgelegt, zu ermöglichen. Die Änderungen werden
wirksam, wenn der Anbieter das Mitglied über die geplanten Änderungen informiert und das Mitglied
nicht innerhalb von drei Wochen, ab Zugang der Änderungsmitteilung, widerspricht. Der Anbieter ist
verpflichtet, das Mitglied gemeinsam mit der Information über die geplanten Änderungen auch darauf
hinzuweisen, dass die Änderungen der AGB für das Mitglied wirksam und damit verbindlich werden, wenn
dieses keinen Widerspruch innerhalb von drei Wochen, ab Zugang der Mitteilung, erhebt.
StarFit Stand: 09/2025
Der Vertragsnehmer bestätigt die AGB als gelesen und akzeptiert.